Der nachfolgende Artikel soll keine Wut und/oder Kontroversen hervorrufen, sondern zum eindringlichen Gebet auffordern.
Fatwa über die Strafe für vom Islam Abgefallene
Vom Rechtsgutachterzentrum unter Leitung von Dr. Abdullah al-Faqih
(Institut für Islamfragen, dh, 20.09.2006)
Frage: "Muss ein vom Islam Abgefallener hingerichtet werden? Falls nein, wieso sagt man, dass das Image des Islam dadurch herabgesetzt wird?"
Antwort: "Es ist zweifellos so, dass der Prophet des Islam sagte: 'Ein Muslim darf nur in drei Fällen getötet werden: 1. Wenn eine verheiratete Frau Ehebruch begeht oder 2. die Person ein Totschläger oder 3. eine von der Religion (Islam) Abgefallener ist, bzw. er eine (muslimische) Gruppe verlässt.'"
"Anhand dieser und anderer Belege waren und sind sich die muslimischen Gelehrten einig, dass die Strafe für dem (vom Islam) Abgefallenen die Todesstrafe ist. Alle vier Rechtsschulen (des Islam) stimmen dieser Tatsache zu. Diese (Vorschrift) wird in der Überlieferung (den Aussagen Muhammads) klar so ausgedrückt."
"Wer vom Islam abfällt, entwickelt sich dadurch zu einem korrupten Glied in der Gesellschaft. Er muss von dieser (Gesellschaft) entfernt werden, so dass sein Unheil sich nicht in der Gesellschaft verbreiten kann."
"Der Abfall vom Islam ist keine rein geistige Einstellung. Viel mehr ist er ein Loyalitäts-, Identitäts- und Zugehörigkeitswechsel. Der Abgefallene widmet seine Loyalität und Zugehörigkeit einer anderen Nation und einer neuen Heimat."
Unter http://www.light-of-life.com/eng/ilaw/ findet man noch mehr zu diesem Thema. Nachfolgend habe ich einen Auszug aus einem jener Artikel übersetzt und beigefügt, der beschreibt, was "Abfall" für Molsems tatsächlich bedeutet:
Wer vom Islam abfällt, begeht (aus islamischer Sicht) eine unvergebbare Sünde. Er selbst entzieht sich Allah, seinem Besitzer, was Diebstahl bedeutet, und schwächt den islamischen Staat; eine Handlung, die eine Revolte bzw. Aufstand kennzeichnet. Derjenige, der vom Islam abfällt, muss gemäß der Sharia strafrechtlich verfolgt und zwangsweise in Gewahrsam genommen und zur Buße aufgerufen werden. Falls nötig, muss ihm zur Umkehr mit Folter "verholfen" werden. Derjenige, der sich dem Islam nicht wieder zuwendet, hat gemäß der Sharia sein Leben verwirkt und muss vom Staat hingerichtet werden. Nach der Tageszeitung "Al Alam" hat König Hassan II. von Marokko, der ebenfalls der Imam seines Landes ist, hat am 15. Mai 1990 folgende Angelegenheit vor die Menschenrechtskommission gebracht:
"Wenn ein Muslim sagt: 'Ich habe mich einer anderen Religion als dem Islam zugewandt', dann wird er, bevor er zur Buße aufgerufen wird, einer Gruppe von medizinischen Spezialisten vorgeführt, die ihn untersuchen, um festzustellen, ob er noch bei Verstand ist.
"Wenn er, nachdem er zur Buße aufgerufen wurde, immer noch am Zeugnis einer anderen Religion festhält, die nicht von Allah kommt, also nicht dem Islam, wird er verurteilt. "