Iranische Christen dürfen in
Deutschland bleiben

Evangelische Nachrichtenagentur idea, 10.07.2007


S t u t t g a r t (idea) – Christliche Asylbewerber aus dem Iran haben keine Abschiebung in ihre Heimat mehr zu befürchten. Ein Stuttgarter Verwaltungsgericht entschied in einem am 9. Juli bekannt gegebenen Urteil, dass es niemandem zuzumuten sei, seine Religion nur im häuslichen Bereich auszuüben.

Zur freien Religionsausübung gehörten auch die Erlaubnis zu öffentlichen Glaubensbekenntnissen und das Recht auf ungehinderte Gottesdienstbesuche. Beides sei im Iran nicht möglich. Dabei berief sich das Gericht auf eine Qualitätsrichtlinie des Europäischen Rates, wonach Menschen, die wegen ihrer Religionszugehörigkeit oder ihrer politischen Überzeugung aus ihrer Heimat fliehen, internationalen Schutz bekommen sollen. Bisher waren die Gerichte der Ansicht, dass im Iran ein „religiöses Existenzminimum“ gesichert sei. Christen könnten zu Hause beten, ohne deshalb verfolgt zu werden, hieß es. Deshalb wurden ihre Asylanträge meist abschlägig beschieden. Auch der erste Asylantrag der Iranerin, die vor 20 Jahren vom Islam zum Christentum konvertiert war, wurde abgelehnt. In einem zweiten Verfahren berief sich die Frau auf die EU-Richtlinie vom 29. April 2004. Das Verwaltungsgericht akzeptierte die Richtlinie, zumal die Frau in Deutschland ihren Glauben jahrelang offen ausgeübt habe. Damit wäre sie bei einer Rückkehr in den Iran besonders gefährdet. (AZ: A 11 K 1005/05)

Gilt die EU-Richtlinie auch für verfolgte Türken?
Der auf Asylfragen spezialisierte Stuttgarter Rechtsanwalt Oswald Seitter bezeichnete das Urteil als Sensation. Im Blick auf den Iran und den Irak, wo ähnliche Verhältnisse herrschten, schaffe die EU-Richtlinie Klarheit. Wieweit sie auch auf verfolgte Christen aus der Türkei angewandt werde, bleibe abzuwarten.


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