Ein Gesetzesvorschlag verbietet es, außerhalb von Gotteshäusern über Religion zu reden
Acht Jahre Haft für jene, die vom Glauben sprechen
von kath.net, 23.08.2006


Bis zu acht Jahre Haft drohen jenen, die öffentlich und außerhalb einer Kirche von ihrem Glauben sprechen. Das sieht ein Gesetzesvorschlag in Usbekistan vor, wie AsiaNews meldete. Anfang August wurden Vertreter der anerkannten Religionen vom staatlichen Religionskomitee vorgeladen.

Ihnen wurde mitgeteilt, dass es künftig nicht mehr erlaubt ist, außerhalb von staatlich anerkannten Gotteshäusern über die eigene Religion zu sprechen. Wer sich nicht daran hält, bekommt zunächst eine Geldstrafe; bei weiteren Verstößen droht eine Haftstrafe zwischen drei und acht Jahren.

Nicht nur der einzelne Gläubige wird bestraft, sondern auch der Leiter der jeweiligen Religionsgemeinschaft, kündigte das Komitee an. Offenen Widerstand gab es von Seiten der Religionsvertreter nicht – aus Angst vor Repressalien wie Experten meinen. Der Gesetzesvorschlag wird nun vom usbekischen Präsidenten Islam Karimov überprüft.

In Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, zu denen sich auch Usbekistan bekennt, wird festgehalten, dass jeder Mensch das Recht hat, seine eigene Religion zu bezeugen, sowohl privat als auch öffentlich.

Tatsächlich ist in Usbekistan eine Verfolgung von Christen in Gang, etwa von Gruppen, die nicht staatlich registriert sind, berichtet AsiaNews. Wer an Gebetstreffen teilnimmt, die nicht genehmigt sind, riskiert inhaftiert zu werden. Auch der Besitz und die Verteilung von Bibeln oder religiösen Schriften werden als "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" eingestuft.

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